Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verträge über
ECAS Cloud Appliances der SECUDOS GmbH
Stand: 11.12.2015
Das Angebot über ECAS Cloud Appliances und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Freiberufler und Geschäftskunden sowie Organisationen und öffentliche Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“ benannt). Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Leistungen bei der SECUDOS GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Alle hier genannten Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer für Deutschland.
Die SECUDOS GmbH (im Folgenden auch kurz „SECUDOS“ benannt) erbringt sämtliche Leistungen für ECAS Cloud Appliances ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und SECUDOS in Kenntnis davon Leistungen erbringt.
1. Gegenstand
Die SECUDOS GmbH stellt Kunden Rechnerkapazität in einem Rechenzentrum mit Standort in Deutschland zur Verfügung. Die zugehörigen Rechner sind ständig an das Internet angebunden. Die Rechner werden in Teilen (virtuell dediziert) Kunden für eigene Zwecke zur Verfügung gestellt. Jeder virtuelle Rechner verfügt über ein eigenes Betriebssystem DOMOS von SECUDOS, eine eigene IP Adresse sowie eine eigene Installation der Software ECAS einschl. Crypto Container. Ein so ausgestatteter virtueller Rechner wird als „ECAS Cloud Appliance“ bezeichnet. Betreiber der ECAS Cloud Appliance ist der Kunde selbst.
Die auf den Rechnern abgelegten Informationen können im Rahmen der Möglichkeiten der ECAS Software weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Es ist den Kunden freigestellt, Dritte zur Teilnahme an ECAS einzuladen.
In keinem Fall ist SECUDOS für den Inhalt der Informationen sowie für die vom Kunden erteilten Freigaben an Dritte verantwortlich bzw. haftbar.
2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die SECUDOS GmbH ist berechtigt, den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der SECUDOS GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die SECUDOS GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
3. Leistungen von SECUDOS
3.1 Die SECUDOS GmbH erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten ECAS Leistungsangebotes.
3.2 Der Kunde ist berechtigt, Dritte zur Teilnahme (Einladefunktion) bei ECAS einzuladen.
3.3 Kunden und eingeladene Dritte, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf der ECAS Cloud Appliance abgelegten Informationen rund um die Uhr abrufen, sofern Sie über die entsprechenden Zugriffsrechte bei ECAS verfügen (Berechtigung und Passwort).
3.4 SECUDOS stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem er die ECAS Cloud Appliance selbst und die Zugriffsrechte darauf über das Internet verwalten kann. Der Zugang ist mit Passwörtern bzw. Cryptoschlüsseln für verschiedene Administrationsbereiche geschützt. Die Passwörter bzw. Cryptoschlüssel sind SECUDOS nicht bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter bzw. Cryptoschlüssel geheim zu halten und sicher aufzubewahren.
3.5 Verloren gegangene Passwörter bzw. Cryptoschlüssel können zum vollständigen Verlust aller Daten des Kunden führen, denn das Rücksetzen verloren gegangener Passwörter bzw. Crytoschlüssel durch SECUDOS ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. SECUDOS ist in keinem Fall für den Verlust von Daten verantwortlich zu machen.
4. Leistungen des Kunden
4.1 Der Kunde wird von den Daten, die auf der ECAS Cloud Appliance abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten (z.B. durch Synchronisation auf verschiedenen Geräten wie z.B. Notebook, Tablet PC oder Smartphone). SECUDOS hat keinerlei Zugriff auf Kundendaten und kann daher auch keine Sicherheitskopie erstellen oder vorhalten.
4.2 Für die in Punkt 3. bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Monatsgebühren für jeweils 3 Monate im Voraus.
4.3 SECUDOS ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. SECUDOS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
4.4 Die SECUDOS GmbH stellt ihre Leistungen für jeweils 3 Monate im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Die SECUDOS GmbH ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
Fordert der Kunde eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann SECUDOS hierfür eine Gebühr von € 10,00 berechnen.
4.5 Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, der SECUDOS GmbH bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
4.6 Für jeden angefangenen Monat, in dem eine vertraglich vereinbarte Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht SECUDOS für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 10,00 zu.
5. Dauer des Vertrages über ECAS Cloud Appliances, Kündigung
5.1 Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Bestellung (auch per Fax oder per E-Mail) der ECAS Cloud Appliance und wird mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten geschlossen. Er setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der ECAS Cloud Appliance durch SECUDOS zustande. Die Laufzeit beginnt am Tag der Freischaltung.
Der Vertrag kann jederzeit zum Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Verträge verlängern sich automatisch um jeweils 3 weitere Monate (eine Abrechnungsperiode), sofern sie nicht spätestens zwei Wochen vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
5.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die SECUDOS GmbH gilt insbesondere
- ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote
- Veröffentlichung oder Verbreitung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder
in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,
- ein Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen
- die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die SECUDOS GmbH,
- eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn
es für die SECUDOS GmbH dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise
weiter zu erbringen.
5.3 Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es der SECUDOS GmbH frei, die entsprechende(n) ECAS Cloud Appliance des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggf. die Entsperrung einer ECAS Cloud Appliance berechnet die SECUDOS GmbH eine Aufwandspauschale in Höhe von € 25,-.
5.4 Die SECUDOS GmbH wird im Falle einer Kündigung alle auf der Cloud Appliance des Kunden vorhandenen Daten mit Wirksamwerden der Kündigung löschen.
6. Allgemeine Leistungsbedingungen der Providerleistungen für ECAS Cloud Appliances als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
6.1 Leistungen der SECUDOS GmbH
6.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die SECUDOS GmbH die ihr obliegenden Leistungen ganz oder in Teilen auch von Dritten erbringen lassen. Standort des Rechenzentrums für die ECAS Cloud Appliances ist auch bei Leistungen Dritter immer DEUTSCHLAND.
6.1.2 Soweit einzelne Leistungen der SECUDOS GmbH nach zeitlichem Aufwand oder Verbrauch abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per E-Mail. Darin sollen die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit /bzw. der Verbrauch bezeichnet werden.
6.2 Rechte Dritter
6.2.1 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die von ihm auf die von der SECUDOS GmbH bereitgestellten ECAS Cloud Appliances hochgeladenen Daten und deren Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht oder internationales Recht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
6.2.2 Unter keinen Umständen darf der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt auf der ECAS Cloud Appliance anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten ist nicht gestattet. Bei Verstößen behält sich die SECUDOS GmbH das Recht vor, die betreffende ECAS Cloud Appliance ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen
6.3 Administration der Cloud Appliance
6.3.1 Die SECUDOS GmbH räumt dem Kunden alleinige Administrationsrechte auf den zur Verfügung gestellten ECAS Cloud Appliances ein. Nur dem Kunden oder seinen Beauftragten liegt das individuelle Administrationspasswort der Cloud Appliance vor, nicht aber der SECUDOS GmbH.
6.3.2 Sofern Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich SECUDOS jederzeit vor, diese bei technischer oder rechtlicher Notwendigkeit zu ändern und Kunden neue IP-Adressen zuzuteilen. Dies gilt insbesondere auch bei einer zukünftigen Umstellung von IPv4 auf IPv6 Adressen.
6.3.3 Falls erforderlich wirkt der Kunde bei einfachen Konfigurationsänderungen mit, z.B. durch eine erneute Eingabe der Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
6.3.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach einem technisch bedingten Neustart seiner ECAS Cloud Appliance den zugehörigen Crypto Container durch Eingabe eines seiner Schlüssel wieder zu aktivieren. Verloren gegangene Schlüssel können durch SECUDOS weder zurückgesetzt noch ersetzt werden und führen zum Totalverlust aller Daten des Kunden.
6.3.5 Falls erforderlich wirkt der Kunde im Rahmen seiner Administrationsrechte beim Einspielen von Updates der ECAS Software mit.
6.4 Leistungszusagen der SECUDOS GmbH
6.4.1 SECUDOS sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung der ECAS Cloud Appliances von 99% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die ECAS Cloud Appliance aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des zuständigen Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sollte diese Erreichbarkeit unterschritten sein, zahlt die SECUDOS GmbH eine Entschädigung, deren Höhe in einem getrennten Service-Level-Agreement vereinbart wird. Für weitergehende Schäden haftet SECUDOS nicht.
6.4.2 Die ECAS Cloud Appliance des Kunden ist im Rechenzentrum über eine komplexe Netzwerkinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (u. a. Router, Switche), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. SECUDOS kann keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen virtuellen Rechner zur Verfügung stehenden Bandbreite übernehmen, sondern stellt Bandbreite nach technischer Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.
7. Datenschutz
7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen), von der SECUDOS GmbH während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten wird auch die Telefonnummer des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
7.2 Die SECUDOS GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die SECUDOS GmbH wird diese Daten des Kunden ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die SECUDOS GmbH oder der beauftragte Provider gesetzlich verpflichtet sind, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
7.3 Die SECUDOS GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der vollständige Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht absolut gewährleistet werden kann.
Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
8. Haftungsbeschränkung
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet SECUDOS nicht – gleich aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch die SECUDOS GmbH oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung der SECUDOS GmbH der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte sonstige Pflichtverletzungen haftet SECUDOS nicht.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der SECUDOS GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen eines Rechners und damit von ECAS Cloud Appliances können nicht geltend gemacht werden. Für die Datensicherung (Erstellung Backups) der Nutzerdaten auf der ECAS Cloud Appliance ist der Nutzer verantwortlich. Die SECUDOS GmbH übernimmt für entstandene Schäden durch auf Cloud Appliances überspielte Daten keine Haftung.
9. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, die SECUDOS GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
10. Urheberrechte
Soweit die SECUDOS GmbH für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Softwareentwicklungen und individuelle Konfigurationen vornimmt, überträgt sie dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Software und Konfigurationen für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
11.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Amtsgericht für Holzwickede, Deutschland (Sitz der SECUDOS GmbH), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12. Sonstiges
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
12.2 Alle Erklärungen der SECUDOS GmbH können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
12.3 Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber der SECUDOS GmbH nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Zurück